Erstattung

Erstattung

Seit 2012 bezuschussen viele Kassen die Osteopathie. Mittlerweile erstatten fast 90% aller gesetzlichen Kassen.
Eine Übersicht der Kassen finden Sie beim Osteokompass.

Bitte informieren Sie sich, ob Ihre Kasse die Behandlung bezuschusst.

Voraussetzungen für Kostenübernahme

  • Sie sind bei einer der aufgeführten Krankenkassen versichert
  • Ein von Ihrem Arzt ausgestelltes Privatrezept, in dem er die Osteopathie für Sie empfiehlt.
    (Jeder Arzt ist berechtigt, Ihnen das Rezept auszustellen, ohne dass es zu Lasten seines Budgets fällt)

Ablauf Kostenübernahme

  • Sie übernehmen die kompletten Kosten nach Beendigung der Behandlung.
  • Die Rechnung reichen Sie dann zusammen mit der Überweisung Ihres Arztes bei Ihrer Kasse ein.
    (Einige Kassen erstatten bis zu 90%. Die restlichen Prozent verbleiben als Eigenanteil.)

Kleiner Tipp

Ist Ihre Kasse nicht dabei? Fragen Sie doch bei Ihrer Kasse mal nach. Viele Kassen ziehen wettbewerbsbedingt nach.

Seit 2014 ist für alle die in Ihrer privaten (auch mit Beihilfe) oder gesetzlichen Versicherung eine Heilpraktikerleistungsübernahme (GebüH) enthalten haben, eine Abrechnung nach Heilpraktiker Gebührenordnung möglich.