Keine Bezuschussung mehr von
Barmer GEK und Knappschaft!
Gestern habe ich erfahren, dass nach der Barmer GEK nun auch die Knappschaft die Bezuschussung für meine Leistungen eingestellt hat.
Dies hat seinen Ursprung weder in meiner Qualifikation, noch der Qualität meiner Arbeit, sondern ist in den Statuten der Kassen begründet. Diese bezuschussen die osteopathische Behandlungen nur dann, wenn der Behandler gleichzeitig auch die Zulassung für eine Physiotherapiepraxis besitzt oder die Behandlung in einer physiotherapeutischen Praxis durchführt.
Zugrunde liegen hier also ausschließlich räumliche Gegebenheiten, die für die osteopathische Behandlung weder notwendig, noch der erforderlichen Ruhe zuträglich sind. So wird u.a. der Nachweis von drei Räumen gefordert, obwohl ich alleine arbeite, um nur ein Beispiel zu nennen.
Patienten, die bei der Barmer Ersatzkasse und bei der Knappschaft versichert sind, können natürlich weiterhin gerne zu mir kommen, bekommen für die Behandlung aber leider keine Bezuschussung.
Für ausführliche Informationen sollten Versicherte die örtliche Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse aufsuchen oder anrufen.
Herzliche Grüße,
Ihr Christian Golletz