Neuigkeiten

Liebe PatientInnen,

auch in der Corona-Krise bleiben wir für Sie da.

Unsere Praxis bleibt auch im zweiten Lockdown, wie alle anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, weiter geöffnet.

Sollten Sie Erkältungssymptome bei sich feststellen, möchten wir Sie bitten, aus Rücksicht auf die anderen Patienten zu Hause zu bleiben und sich ggf. telefonisch an Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 zu wenden.

Bleiben Sie gesund!

Für alle Knappschaftsversicherten könnte sich in diesen Jahr etwas bei mir in der Praxis ändern.

Bislang gilt, dass alle Knappschaftsversicherten, die bei mir in Behandlung sind, die Bezuschussung nicht bekommen.

Grund dafür ist, dass die Knappschaft nur die Osteopathie anteilig erstattet, wenn der behandelnde Therapeut eine zugelassene Physiotherapiepraxis oder Arztpraxis hat. Dies trifft beides bei meiner Praxis nicht zu.

Obwohl diese Erstattungsvoraussetzung keine Aussage über die Qualität der Ausbildung der Therapeuten trifft, ist sie zwingend.

In der Vergangenheit einigte ich mich mit der Knappschaft, dass ich alle knappschaftsversicherten Patienten mitteile, dass ich die Behandlung natürlich erbringen darf, aber die anteilige Erstattung aus den oben genannten Gründen nicht mehr möglich sei.

Nun kommt scheinbar Bewegung ins Spiel. Ein OLG Urteil aus 2015 untersagt es nun Physiotherapeuten, die Osteopathie in vollem erlernten Umfang, auch mit Verordnung des Arztes, durchzuführen.

Nur Ärzte und Heilpraktiker praktizieren die Osteopathie nun also im rechtlichen Rahmen.

Damit wäre die Forderung nach einer Zulassung für eine Physiotherapiepraxis rechtlich bedenklich.

Auf erneuter Nachfrage bei der Knappschaft Hauptverwaltung, heißt es, dass die Erstattungsbedingungen gegenüber den Leistungserbringern in der Osteopathie dahingehend zeitnah geändert werden.

Ich selber bleibe da natürlich am Ball. Auch allen Knappschaftsversicherten rate ich, wenn Sie sich entschieden haben mich zu besuchen, nachzufragen ob Sie die Bezuschussung der Osteopathie erhalten, auch wenn Sie zu mir kommen.

Unabhängig davon, finde ich, zeigt das Urteil des OLG, wie wichtig eine rasche Berufsdefinition in der Osteopathie ist.

Ich bin zwar Heilpraktiker, aber auch Physiotherapeut. Wenn ich den Heilpraktiker nicht hätte, änderte das doch nichts an meiner qualifizierten Ausbildung in Osteopathie und meiner Qualität als Therapeut.

Für Interessierte gibt es hier einen Einblick in den derzeitigen Berufsfindungsprozess und die Osteopathie im Allgemeinen: http://www.osteopathie.de/flipbook/berufsbild/index.html

Hallo liebe Patienten!

Ab dem 05.01.2015 starte ich in neuen Räumlichkeiten.

Kriemhildstraße 38
45892 Gelsenkirchen-Resse
0209/98896716

Sie erreichen mich auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

  • Bus 244 Haltestelle Schnorrstraße (7 Gehminuten)
  • Bus 249 Haltestelle Resser Grenzweg (10 Gehminuten)

Ich freue mich auf ein Wiedersehen!

Ihr Christian Golletz

unterschrift